Rechtsprechung
BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 14a BeamtVG vom 20.12.2001
Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 14a BeamtVG vom 20.12.2001
Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den ... - Wolters Kluwer
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes; Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage bei noch nicht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung; Verfassungsmäßigkeit von Art. 17 Abs. ...
- rewis.io
Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DNeuG Art. 17 Abs. 1; BeamtVG § 14a
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes; Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage bei noch nicht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung; Verfassungsmäßigkeit von Art. 17 Abs. ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versorgungsrechtlicher Ruhegehaltssatz bei gemischten Erwerbskarrieren
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Neuregelung des Ruhegehalts für Beamte ist verfassungsgemäß
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Neuregelung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes verfassungsgemäß - Bundesverfassungsgericht verneint Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Vertrauensschutzgebot
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg - 5 A 448/08
- VG Magdeburg, 26.01.2009 - 5 A 248/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
- BVerwG, 19.09.2012 - 2 C 15.12
Papierfundstellen
- BVerfGE 131, 20
- NVwZ 2012, 876
- FamRZ 2012, 1126
- DÖV 2012, 646
Wird zitiert von ... (220) Neu Zitiert selbst (60)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
b) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ).a) aa) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Ausnahmsweise können aber zwingende Belange des Gemeinwohls oder ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzbedürftiges Vertrauen des Einzelnen eine Durchbrechung des Verbots einer "echten" Rückwirkung gestatten (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 101, 239 ).
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Diese Entscheidung erging jedoch nach der Verkündung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes und konnte deshalb nicht mehr vertrauensbildend wirken (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
a) Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
cc) Dagegen ist die "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Diese Entscheidung erging jedoch nach der Verkündung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes und konnte deshalb nicht mehr vertrauensbildend wirken (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
b) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ).a) aa) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Ausnahmsweise können aber zwingende Belange des Gemeinwohls oder ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzbedürftiges Vertrauen des Einzelnen eine Durchbrechung des Verbots einer "echten" Rückwirkung gestatten (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 101, 239 ).
Diese Entscheidung erging jedoch nach der Verkündung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes und konnte deshalb nicht mehr vertrauensbildend wirken (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
a) Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).b) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ).
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Zwar liegt grundsätzlich keine Rückwirkung vor, wenn die Neuregelung deklaratorischer Art ist, also nur bestätigt, was von vornherein aus der verkündeten ursprünglichen Norm folgte (vgl. BVerfGE 18, 429 ; 50, 177 ; 126, 369 ).Eine vom Gesetzgeber etwa beanspruchte Befugnis zu "authentischer" Interpretation der rückwirkend geänderten Norm ist daher nicht anzuerkennen (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 111, 54 ; 126, 369 ).
Das ist etwa dann der Fall, wenn das rückwirkend geänderte Recht unklar und verworren war (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 50, 177 ; 126, 369 ) oder wenn ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens sei (vgl. BVerfGE 72, 302 ).
Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 126, 369 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
a) aa) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
cc) Dagegen ist die "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
b) Das Bundesverwaltungsgericht kam im Urteil vom 23. Juni 2005 (BVerwGE 124, 19 ff.) hingegen zu dem Ergebnis, dass es sich auch bei dem Mindestruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG um einen "berechneten" Ruhegehaltssatz im Sinne des § 14a Abs. 1 BeamtVG a.F. handele.Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck des § 14a BeamtVG a.F. sprächen dafür, dass der individuell ermittelte und festgesetzte Ruhegehaltssatz stets "berechnet" sei, auch wenn er sich auf der Basis der Vomhundertsätze des § 14 Abs. 4 BeamtVG ergebe (vgl. BVerwGE 124, 19 ).
Durch Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 C 25.04 - wurde entschieden, dass beim Zusammentreffen von Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG und vorübergehender Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG nicht mehr der nach den 'sonstigen Vorschriften berechnete' Ruhegehaltssatz, sondern auch der Mindestruhegehaltssatz zu erhöhen ist.
Das Bundesverwaltungsgericht war davon ausgegangen, dass dies wegen der erheblich abweichenden Staffelung der Sätze nach § 14 Abs. 1 BeamtVG und nach § 14a Abs. 2 BeamtVG nur in besonderen Ausnahmefällen vorkommen werde und zudem einer Korrektur in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 14 Abs. 5 BeamtVG zugänglich sein könnte (vgl. BVerwGE 124, 19 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
a) Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"), wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Da nichts dafür spricht, dass eine der beiden Auslegungsalternativen - etwa wegen Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfindung (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 113, 88 ; 122, 248 ) - auszuscheiden gewesen wäre, hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung eine Streitfrage abweichend von höchstrichterlicher Rechtsprechung in einem bestimmten Sinne und damit konstitutiv entschieden.Die höchstrichterliche Rechtsprechung erzeugt aber keine dem Gesetzesrecht gleichkommende Rechtsbindung (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ).
Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 126, 369 ).
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
cc) Dagegen ist die "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
- BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77
Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG
- BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06
Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den …
- VG Magdeburg, 06.03.2007 - 5 A 191/06
- VG Berlin, 05.06.2008 - 5 A 60.07
Ablehnung des Wiederaufgreifens eines Verfahrens
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 4 B 72.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; maßgeblicher Zeitpunkt Eintritt in …
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74
Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden …
- BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
Verschollenheitsrente
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58
Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG
- BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65
Reichsnährstand
- BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
- OVG Niedersachsen, 11.05.2004 - 5 LC 4/03
Bestimmung des Umfangs der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 1 L 21/08
Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. § …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 25/09
Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. § …
- OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 430/09
Vorübergehende Erhöhung des sog. amtsbezogenen Mindestruhegehalts nach § 14a …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 1 L 180/07
Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG
- VG Münster, 11.04.2006 - 4 K 558/03
Anspruch eines Beamten auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung; Bezug des sog. …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08
Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von …
- VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 372/08
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Rückwirkungsverbot; …
- VG Berlin, 12.05.2009 - 26 A 68.07
Nachträgliche Rechtmäßigkeit eines Versorgungsfestsetzungsbescheides aufgrund …
- VG Dessau, 30.08.2006 - 1 A 93/06
- VG Berlin, 02.03.2004 - 7 A 207.02
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Nach Auffassung des Senats entfalle vorliegend der Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage unter dem Aspekt einer geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie etwa durch das Bundesverfassungsgericht zum Fremdrentenrecht (BVerfGE 126, 369) und zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BVerfGE 131, 20) entschieden worden sei. - BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
bb) Nach Auffassung des Senats entfällt vorliegend der Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage unter dem Aspekt einer geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie etwa durch das BVerfG zum Fremdrentenrecht (BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 2010 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05, BVerfGE 126, 369) und zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BVerfG-Beschluss vom 2. Mai 2012 2 BvL 5/10, BVerfGE 131, 20) entschieden.Die Vorschrift enthält jedoch kein Abzugsverbot für erwerbsbedingte Aufwendungen." Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG Entscheidungen oberster Gerichte --trotz der ihnen zugewiesenen Aufgaben der grundsätzlichen Auslegung und Weiterentwicklung des Rechts-- ohnehin keine dem Gesetzesrecht gleichkommenden Bindungen entfalten (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 131, 20, ).
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Da sowohl das Prinzip der materialen Gerechtigkeit als auch das Prinzip der Rechtssicherheit mit Verfassungsrang ausgestattet sind, ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, welchem der beiden Prinzipien im konkreten Fall der Vorzug gegeben werden soll (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 22, 322 ; 131, 20 m.w.N.).b) Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte" Rückwirkung) ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 131, 20 ; 141, 56 ; 156, 354 m.w.N.).
Dasselbe gilt, wenn im Laufe der Zeit (durch Entwicklungen in der Rechtsprechung) ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens sei (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 131, 20 ; 156, 354 ).
- BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …
In erster Linie fehlt es bereits am notwendigen Anknüpfungspunkt für ein nach Art. 20 Abs. 3 GG zu schützendes Vertrauen, nämlich einer die Tariffähigkeit der CGZP bestätigenden ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757, Juris RdNr 15 f; zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen schutzwürdigen Vertrauens in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen, insbesondere dem Erfordernis einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung vgl allgemein BVerfGE 131, 20, 42 mwN zur Rspr des BVerfG). - BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Für die Beantwortung der Frage, ob eine rückwirkende Regelung aus verfassungsrechtlicher Sicht als konstitutiv zu behandeln ist, genügt die Feststellung, dass die geänderte Norm in ihrer ursprünglichen Fassung von den Gerichten in einem Sinn ausgelegt werden konnte und ausgelegt worden ist, der mit der Neuregelung ausgeschlossen werden soll (vgl. BVerfGE 131, 20 ; 135, 1 ).Von diesem grundsätzlichen Verbot echt rückwirkender Gesetze bestehen jedoch Ausnahmen (BVerfGE 135, 1 ; vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 30, 367 ; 50, 177 ; 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 126, 369 ; 131, 20 ; stRspr).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Demgegenüber ist von einer "unechten' Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 122, 374 ; 123, 186 ; 127, 1 ; 128, 90 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 148, 217 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 -, Rn. 235 f.).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
Es gilt nicht, soweit sich ausnahmsweise kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 122, 374 ) oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 50, 177 ; 131, 20 ; 135, 1 ).
Vertrauensschutz kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Rechtslage so unklar und verworren war, dass eine Klärung erwartet werden musste (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 30, 367 ; 50, 177 ; 88, 384 ; 122, 374 ; 126, 369 ; 131, 20 ; 135, 1 ), oder wenn das bisherige Recht in einem Maße systemwidrig und unbillig war, dass ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit bestanden (vgl. BVerfGE 13, 215 ; 30, 367 ; 135, 1 ).
Dasselbe gilt, wenn im Laufe der Zeit (durch Entwicklungen in der Rechtsprechung) ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens sei (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 131, 20 ).
- BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung
Sie schränkt weder die Kontrollrechte und -pflichten der Fachgerichte und des BVerfG ein noch relativiert sie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf die Rückwirkung von Normbefehlen (vgl nur BVerfGE 131, 20, 37 mwN;… BVerfGE 126, 369, 392 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 73) . - BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16
Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage …
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfGE 131, 20 = NVwZ 2012, 876 Rn. 71 ff. mwN). - BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl BVerfGE 38, 61, 83; BVerfGE 105, 17, 40; BVerfGE 109, 133, 180 f; BVerfGE 125, 104, 135; BVerfGE 131, 20 RdNr 73) .Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl BVerfGE 127, 1, 18; BVerfGE 131, 20 RdNr 73) .
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Das vorlegende Gericht war nicht verpflichtet, den Vorlagebeschluss vom 22. Februar 2008 im Hinblick auf mehrere zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 126, 369; 127, 1; 131, 20; 132, 302) zu ergänzen, die auch für die Vorlage relevante Aussagen zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Gesetze enthalten.Es besteht keine Befugnis des Gesetzgebers zur authentischen Interpretation gesetzlicher Vorschriften (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 131, 20 ).
cc) (1) Unbeschadet der grundsätzlichen Befugnis des Bundesverfassungsgerichts zur Vollprüfung des einfachen Rechts im Normenkontrollverfahren genügt für die Beantwortung der Frage, ob eine rückwirkende Regelung aus verfassungsrechtlicher Sicht als konstitutiv zu behandeln ist, die Feststellung, dass die geänderte Norm in ihrer ursprünglichen Fassung von den Gerichten in einem Sinn ausgelegt werden konnte und ausgelegt worden ist, der mit der Neuregelung ausgeschlossen werden soll (vgl. BVerfGE 131, 20 ).
a) Die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes ist nur dann fraglich, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (vgl. BVerfGE 24, 220 ; 32, 111 ; 50, 177 ; 101, 239 ; 131, 20 ).
b) aa) Von diesem grundsätzlichen Verbot echt rückwirkender Gesetze bestehen jedoch Ausnahmen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 30, 367 ; 50, 177 ; 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 126, 369 ; 131, 20 ; stRspr).
Anderes ergibt sich auch nicht aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zum Fremdrentenrecht (BVerfGE 126, 369) und vom 2. Mai 2012 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BVerfGE 131, 20), in denen das Gericht jeweils rückwirkende Gesetzesänderungen als verfassungsgemäß beurteilt hat.
Die Korrektur dieser Rechtsprechung durch den Gesetzgeber bewertete das Bundesverfassungsgericht zwar als konstitutive Gesetzesänderung mit zum Teil echter und zum Teil unechter Rückwirkung (vgl. BVerfGE 131, 20 ), stellte aber zugleich fest, dass sich ein hinreichend gefestigtes und damit schutzwürdiges Vertrauen in ein Verständnis der Rechtslage im Sinne des Bundesverwaltungsgerichts unter den gegebenen Umständen nicht habe entwickeln können (vgl. BVerfGE 131, 20 ).
Die Auslegung unklarer Rechtsnormen sei grundsätzlich Sache der Gerichte (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 131, 20 ; ähnlich bereits BVerfGE 111, 54 ).
Nur wenn die Rechtslage generell geeignet sei, ein Vertrauen zu begründen und darauf gegründete Entscheidungen - insbesondere Vermögensdispositionen - herbeizuführen, sei ein solches Vertrauen berechtigt (vgl. BVerfGE 131, 20 ).
Die erhebliche Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Literatur und Praxis habe dazu geführt, dass Vertrauen in die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts nicht habe erwachsen können und der Gesetzgeber zu einer rückwirkenden Klarstellung befugt sei (vgl. BVerfGE 131, 20 ).
Dabei ist es wenig wichtig, ob man angesichts der ungeklärten Auslegung des § 40a Abs. 1 KAGG a.F. schon das Vorliegen einer änderungsfähigen Rechtslage und damit überhaupt einer Rückwirkung verneint, ob man von einer nur formellen Rückwirkung ausgeht, die durch die ungeklärte Rechtslage gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 126, 369 ), oder ob man hier eine Rückwirkung sieht, die jenseits der Alternativen von echter und unechter Rückwirkung oder deklaratorischer oder konstitutiver Rechtsänderung unmittelbar durch Verweis auf die offene Rechtsfrage zu lösen ist (vgl. BVerfGE 50, 177 ; 131, 20 ).
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15
Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18
SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß
- BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 2/19 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16
Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12
Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters
- BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R
Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger - …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung …
- BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11
Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für …
- BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16
Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19
Feststellung der Missbräuchlichkeit der Zustimmungserklärung zur …
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15
Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle …
- BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine …
- BFH, 15.04.2015 - VIII R 30/13
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger …
- BFH, 24.06.2014 - VIII R 29/12
Steuerpflicht von Erstattungszinsen
- BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12
Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der …
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2017 - 8 L 2836/16
Wohnsitzverpflichtung; Wohnsitzregelung; Wohnsitzauflage; Flüchtling; …
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12
Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung; …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 11/19
Erfolglose Klage eines Universitätsprofessors gegen die Anrechnung seines …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19
Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung …
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14
Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht; …
- BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Protokoll; Zulässigkeit; Niederschrift; …
- BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen …
- BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf …
- BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14
Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen …
- BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 30/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress wegen Richtgrößenüberschreitung …
- BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13
Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
- BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - L 9 KR 320/19
Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - Erstattungsforderung der …
- BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 47.11
Versorgung; Ruhen; Kapitalabfindung; zwischenstaatliche Einrichtung; …
- BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R
Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 13.21
Prof. Dr. D. ./. Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein - …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 14.21
Prof. Dr. O. ./. Dienstleistungszentrum des Landes Schleswig-Holstein - Änderung …
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12
Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17
War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 4 E 779/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Rechtsanwalts für …
- LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11
Entstrickungsbesteuerung gebilligt
- LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 KR 427/17
Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem Jahre 2012 - Rechtsgedanke von Treu …
- LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1273/17
1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB …
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17
1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
Ankündigungsrechtsprechung; äußerer Ablauf der Lehrtätigkeit; funktionsgerecht …
- SG Aachen, 04.09.2018 - S 14 KR 94/18
Vergütung einer Krankenhausbehandlung ( Beanstandungen rechnerischer oder …
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 1669/13
Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags § 52 Abs. 25 Satz 5 …
- OVG Niedersachsen, 17.02.2020 - 2 MN 379/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolleilantrag; …
- LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- LAG Hessen, 16.02.2018 - 10 Sa 1228/17
Nach Inkrafttreten des SokaSiG können Bauarbeitgeber nicht ihre in der …
- BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20
Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15
Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
- LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 KR 6/18
Gesetzliche Krankenversicherung: keine Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei …
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1316/17
1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 3 A 2192/10
Anspruch einer Beamtin auf einen vorübergehenden Pflegeergänzungszuschlag und …
- LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 KR 8/18
Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem Jahre 2012 - Rechtsgedanke von Treu …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 12 BA 23/18
Betriebsprüfung, Sozialversicherungspflicht, Beitragsnachforderung, …
- BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
Altersteilzeit - Grenzgänger - Aufstockungsbetrag
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 10 S 1219/15
Rückwirkende Anordnung der Wiederherstellung von Grünland
- BGH, 04.05.2021 - EnVR 14/20
Erweiterungsfaktor III
- FG Hamburg, 10.12.2020 - 6 K 306/19
Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 7 Satz 3 …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 8/18 R
Vertragsärztliche Vergütung - rückwirkende Beschränkung der Abrechenbarkeit einer …
- FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im …
- BFH, 19.10.2023 - IV R 13/22
Tonnagebesteuerung - Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der …
- ArbG Frankfurt/Oder, 16.06.2017 - 6 Ca 654/16
Vergütungsansprüche für 24-Stundendienste
- VG Cottbus, 25.04.2017 - 6 K 852/14
Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag; Eintritt der …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- VG Cottbus, 28.04.2016 - 6 K 1376/14
Wasseranschlussbeitrag
- VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 31/12
Ersatzschulen; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; …
- OVG Sachsen, 08.10.2013 - 2 A 273/13
Bestimmung der anzuwendenden Fassung des § 14a Abs. 1 BeamtVG
- VG Düsseldorf, 23.02.2015 - 23 K 7239/13
Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Pflichtbeitragszeiten; gesetzliche …
- VG Düsseldorf, 17.02.2014 - 23 K 5634/12
Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; …
- VGH Bayern, 26.07.2012 - 3 CE 12.1267
Verschiebung des Ruhestandsbeginns bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen durch …
- LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 533/15
Auswirkungen der "ersatzlosen" Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung auf …
- BFH, 15.04.2020 - IV B 9/20
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung von § 7 Satz 3 GewStG durch "JStG …
- BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15
Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung
- BFH, 14.04.2015 - IX R 17/14
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines …
- OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte …
- VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121
Prüfungsanordnung hinsichtlich der Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgrund des GwG
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2020 - 2 L 463/16
Heranziehung zur Kreisumlage nach Haushaltssatzungsänderung; Verstoß gegen die …
- VG Karlsruhe, 21.08.2020 - 7 K 4059/19
Neuregelung der Professorenbesoldung; Feststellungsklage als richtige Klageart …
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
- SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3133/17
Krankenversicherung - Krankenhaus - Geltung des Rückwirkungsverbotes und des …
- SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 515/17
Erstattungsanspruch der Krankenkasse von gezahlten Aufwandspauschalen auf …
- BVerwG, 26.09.2016 - 2 C 30.16
Teilweise Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der …
- VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche …
- BVerwG, 01.10.2020 - 2 C 9.20
Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand
- BFH, 08.04.2014 - IX R 32/13
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
Beamtenversorgung; Kriminaloberkommissarin (BesGr A 10); vorübergehende Erhöhung …
- BGH, 14.12.2021 - XIII ZR 1/21
Sanktion bei Meldepflichtverstoß - Solarstromerzeugung: Nachträgliche …
- VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12
Wasseranschlussbeitrag
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 1297/12
- BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung
- VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 16.868
Versorgungsabschlag bei Altersteilzeit im Blockmodell
- BVerwG, 07.12.2015 - 2 B 79.14
Eintritt des Versorgungsfalls; Versetzung in den Ruhestand; Beginn des …
- VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18
Schmutzwasserbeitrag
- OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle
- VG Düsseldorf, 05.04.2016 - 2 K 2679/10
Anspruch eines Lehrers im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Schuldienst auf …
- LG München I, 28.05.2014 - 5 HKO 19239/07
Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens nach dem Widerruf der …
- BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 477/11
Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung
- VG Magdeburg, 22.12.2021 - 9 A 3/20
Befreiung von der Trinkwasserversorgung für Bestandskunden
- VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12
Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2014 - 1 L 99/13
Rechtsbehelfsbelehrung bei Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs - …
- BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 478/11
Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 479/11
Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung
- FG Hamburg, 08.01.2020 - 6 V 270/19
Aufhebung der Vollziehung: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 3 A 1296/13
Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Versetzung in den Ruhestand wegen …
- SG Fulda, 23.02.2018 - S 4 KR 255/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 11055/14
Anrechnung von Leistungsbezügen auf das Grundgehalt von Professoren
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195
Beamtenrecht
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17
Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; zeitliche Obergrenze für den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 10.11
Bundesbeamte; Berufung; vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts; …
- VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 11255/17
Versorgungsabschlag, Altersteilzeit, Teilzeit, Blockmodell, Arbeitsphase, …
- VG Hamburg, 01.09.2015 - 2 E 4806/15
Wiederholung der 10. Klasse - Rückwirkung von Neuregelungen
- VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 N 14.1545
Bayerische Gerichtsvollzieherbürokostenentschädigungsverordnung 2001-2003 …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 13/12
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Ausschlusstatbestand; Bundesgesetz; Widerruf; …
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 18.2596
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung allgemeiner Kriterien für …
- VG Cottbus, 10.09.2014 - 6 K 652/14
Wasseranschlussbeitrag
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt; …
- VGH Bayern, 17.12.2012 - 3 N 08.618
Erstattung von notwendigen und angemessenen Aufwendungen für die Beschäftigung …
- VG Cottbus, 25.11.2016 - 6 L 474/16
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10
Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2015 - L 11 KR 2953/15
Krankenversicherung - Beendigung eines Krankengeld-Wahltarifs mit Wirkung für die …
- BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 45.11
Anrechnung einer Kapitalabfindung auf das Ruhegehalt eines Beschäftigten bei der …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
(Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021
- VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162
Festsetzung von Versorgungsbezügen
- BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 46.11
Anrechnung einer Kapitalabfindung auf das Ruhegehalt eines Beschäftigten bei der …
- SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
- VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
- VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13
Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung
- BVerwG, 07.12.2015 - 2 B 86.14
Eintritt des beamtenrechtlichen Versorgungsfalls zeitgleich mit dem Beginn des …
- VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 2316/15
Fortführung des Prozesses nach Tod des Klägers bei unbekannten Erben; Fortwirkung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 14 A 2140/10
Feststellung des Erlasses der Grundsteuer i. H. v. 25 %
- VG Aachen, 08.07.2020 - 4 K 3454/19
Ausbildungsduldung; Passersatzpapierantrag; Identität
- VG Schwerin, 18.04.2018 - 4 A 3063/16
Trinkwasserbeiträge; Entstehung im Fall der Zwangsversteigerung; …
- VG Cottbus, 19.02.2015 - 6 K 1002/12
Wasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14
Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu …
- VG Schwerin, 13.06.2018 - 4 A 3037/17
Zeitpunkt der Beurteilung des Bescheids über Schmutzwasseranschlussbeitrag â€" …
- VG Cottbus, 27.10.2017 - 6 L 158/17
Erhebung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags; Grundsatz der Unzulässigkeit der …
- BVerwG, 07.12.2015 - 2 B 83.14
Eintritt des beamtenrechtlichen Versorgungsfalls zeitgleich mit dem Beginn des …
- VG Cottbus, 22.06.2015 - 6 K 853/14
Wasseranschlussbeitrag
- OLG Jena, 28.02.2019 - 4 U 343/16
Stromversorgungsvertrag mit einem mittelständischen Produktionsbetrieb: Erhebung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 28.05.2015 - 6 K 735/13
Wasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 05.03.2015 - 6 K 853/12
Wasseranschlussbeitrag
- LSG Thüringen, 04.07.2017 - L 6 KR 680/14
Zulässigkeit einer einseitigen Beendigung des freiwilligen Krankengeld-Wahltarifs …
- VG Cottbus, 16.12.2014 - 6 K 794/12
Wasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 23.09.2014 - 6 K 815/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Polizeibeamter; besondere …
- VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.08.2012 - 2 L 31/11
Hochschulprüfungsrecht - kein Vertrauensschutz, Studium ohne Änderung der …
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um …
- VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 1174/14
Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen für zwei selbstständige Grundstücke …
- VG Schwerin, 13.06.2018 - 4 A 3914/17
Klage einer einem Zweckverband beigetretenen Gemeinde gegen die Erhebung von …
- VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- BSG, 24.08.2016 - B 1 KR 69/16 B
- VG Cottbus, 23.10.2014 - 6 K 911/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LB 171/18
Amtshandlung; antragsgebunden; Antragstellung; Beendigung; Bestimmtheit; …
- VG Potsdam, 03.07.2015 - 8 K 2819/13
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 3 ZB 13.2437
Kürzung der Versorgungsbezüge; Versorgungsausgleich; Wegfall des …
- VGH Bayern, 10.03.2014 - 14 ZB 11.2108
(Anrechnung von vor dem 03.10.1990 im Gebiet der ehemaligen DDR erworbene …
- VG Bayreuth, 15.03.2022 - B 5 K 20.390
Zur Frage der Anrechenbarkeit einer Kapitalabfindung, die aufgrund einer …
- VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3603/20
Rücklage anrechnungsfähiger Pflichtbeitragszeiten während des …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 KR 3071/15
- VG Gießen, 27.01.2016 - 6 K 1343/14
Gewerbliche Rechte bei einer Segelflugzeugpilotenlizenz nach der Verordnung (EU) …
- VG Sigmaringen, 23.06.2016 - 2 K 4725/13
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Antragsruhestand; besondere …
- VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 3/15
Investitionskostenförderung einer Kindertagesstätte
- VGH Bayern, 08.10.2012 - 14 BV 11.763
Neuregelung der Beihilfe für Pflegebedürftige; Rückwirkung (verneint); …
- VG Cottbus, 28.05.2015 - 6 K 740/12
Trinkwasseranschlussbeitrag
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 4 KR 500/19
- LG Gießen, 24.01.2013 - 2 StVK-Vollz 596/12
Der Beschluss betrifft die Rechtsmäßigkeit der Streichung von Mehrarbeitszulage …
- VG Kassel, 12.05.2021 - 1 K 1162/20
Berechnung des Ruhegehalts nach Reaktivierung und erneutem Eintritt in den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 4 KR 369/17
- VG Düsseldorf, 22.04.2013 - 23 K 5162/11
Vorübergehende Erhöhung; Berechnung; keine Mindestzeit; Ruhegehaltsatz
- VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
Erhöhung des erdienten Ruhegehaltes nach § 15 HBeamtVG
- VG Köln, 14.03.2018 - 3 K 7904/16